Safeguarding im ÖLV

Am ÖLV Verbandstag am 16.3. wurde die „Safeguarding Ordnung (SO)“ – gegen die Stimmen der Steiermark – beschlossen.

Die SO sieht nun vor, dass ALLE in am Verbandsleben beteiligten, volljährigen Personen (z.B. Vorstandsmitglieder, Referenten, Mitarbeiter, Trainer, Betreuer jeglicher Art, sowie Kampfrichter usw.) eine „green card“ besitzen müssen. Diese erlangt man, indem man:

  • einen Strafregisterauszug „Kinder- und Jugendschutz“ persönlich bei Landespolizeidirektion/Gemeinde beantragt. [Anmerkung: Um diesen Auszug überhaupt zu erhalten, bedarf es der Zustimmung/Bestätigung des Arbeitgebers – in diesem Fall tritt der ÖLV per Bestätigungsformular als Arbeitgeber für „organisiert ehrenamtliche Tätigkeit“ auf. Wir möchten darauf hinweisen, dass dies eine Meldepflicht beim eigentlichen Arbeitgeber nach sich ziehen könnte und mit ihm abgeklärt werden sollte. oesterreich.gv.at schreibt dazu „wer sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit entscheidet, sollte etwaige arbeitsrechtliche Konsequenzen beachten“]
  • eine Verpflichtungserklärung, nach dem Motto: „ich werde mich zivilisiert verhalten“, unterschreibt
  • ein E-Learning Modul zum Thema Safe Sport von 100% Sport absolviert
  • einen Antrag auf eine green card beim ÖLV stellt

Als Ergebnis wird laut ÖLV nach Einlangen aller Dokumente und Zertifikate für vier Jahre eine green card ausgestellt, die im Personenprofil der ÖLV-Datenbank ATHMIN öffentlich sichtbar ist. Interessierte können sich daher online im Personenprofil vergewissern, ob sich die Betreuungsperson des Kindes zum Safeguardingkonzept des ÖLV bekennt und die „green card“-Erfordernisse erfüllt hat.

Zudem werden den Vereinen - und analog dem STLV – laut SO folgende Verpflichtungen überbunden (Erhalt eines „Safe-Athletics“-Zertifikats, analog zur green card, das 4 Jahre gültig ist); aus der SO:

Durch die Übermittlung des ÖLV-Meldeformulars für Vereine verpflichten sich die Vereine, die Bestimmungen der SO zu übernehmen und anzuwenden. Weiters haben die Vereine folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Der Verein stellt sicher, dass alle Personen des Vereins bzw. der Sektion, die mit Schutzbedürftigen im Rahmen des Sportbetriebs in Kontakt kommen, über eine gültige Green Card verfügen.
  • Trainer und Betreuer, insbesonders wenn sie Aufgaben im Rahmen von Vereinsveranstaltungen (z.B. Trainings, Trainingslager und Wettkämpfe) übernehmen, müssen jedenfalls über eine gültige Green Card verfügen.
  • Der Verein stellt sicher, dass bei Wettkämpfen, bei denen er als Veranstalter oder als durchführender Verein auftritt, ausschließlich Kampfrichter eingesetzt werden, die über eine gültige Green Card verfügen. Bei allen anderen Mitarbeitern, die zum Gelingen einer Veranstaltung notwendig sind, wird dies dringend empfohlen.
  • Prävention durch Information und Einbindung des Themas Safeguarding im täglichen Vereinsbetrieb bzw. bei Veranstaltungen des Vereins (z.B. Athleten-Gespräche, Elternabende).
  • Eine Risikoanalyse zum Thema Safeguarding ist einmal jährlich, z.B. im Rahmen von Sitzungen des Leitungsorgans (Vorstands), ggfs. mit Einbeziehung der die Leichtathletik-Sektion leitenden Person, durchzuführen.

Schlussendlich gibt es ein „Safeguarding-Team“, das auf Anzeige oder Hinweise (auch anonym) aktiv wird und Sanktionen aussprechen kann.

An die green card gebunden sind folgende Dinge im ÖLV:

  • die Teilnahme an Entsendungen zu internationalen Meisterschaften durch den ÖLV
  • finanzielle Förderungen durch den ÖLV - Aufwandsersätze und Entgelte können nur an Personen bzw. nur für Personen entrichtet werden, die über eine aufrechte Green Card gemäß SO verfügen
  • Zutritte zu Coaching Zonen bei österreichischen Meisterschaften
  • Teilnahmen an ÖLV-Fortbildungen oder -Veranstaltungen
  • Befürwortungen durch den ÖLV bei Instruktor - oder Trainer-Ausbildungen
  • Einsätze als Kampfrichter bei Wettkämpfen (ab 30.06.2024)

Der STLV Verbandstag am 15.3. hat eine „green card“ für Trainer befürwortet. Ebenso wurde das Maßnahmenpaket des STLV:

  • Sensibilisierung der möglichen Betroffenen und laufende Workshops mit Sportpsychologen
  • laufende Social Media Schulungen für die vulnerabelsten Altersgruppen
  • Einsetzen von Vertrauenspersonen

umfassend begrüßt und bereits in die Wege geleitet. Der Einbezug "aller" (Funktionäre, Kampfrichter, Mitarbeiter, Referenten, etc.) wird als sehr problematisch für den Fortbestand des ehrenamtlichen Sports gesehen.

Dazu gibt es datenschutzrechtliche Bedenken, und nachdem erst nach strafrechtlicher Verurteilung ein Eintrag erfolgt, sind mögliche Täter bis dahin mit der green card ev. sogar "geschützt" – die Erfahrung zeigt, dass Anzeigen oft erst nach Jahrzehnten erfolgen. Generell sollten Maßnahmen immer eine direkte, positive Auswirkung für die möglichen Opfer haben – diese Maßnahmen werden wohl vielfach zur Flucht von Funktionären, Kampfrichtern und Mitarbeitern aus dem Ehrenamt in die Wochenendfreiheit führen.

Die Formulare und Info des ÖLV zum Thema können hier nachgelesen werden.

Die Safeguarding Ordnung in Gänze hier.

26. März 2024