STLV-Kadersystem 2024

Der STLV installiert ab dem Trainings- und Wettkampfjahr2023/24 ein adaptiertes und transparentes Kadersystem für seine Athleten im Stadionbereich (inkl. Marathon, Geh-, Straßenlaufbewerbe). Grundlage für die Nominierung in einen der vier STLV-Kaderkreise ist das Erreichen eines Kaderlimits (ab dem Landeskader U18 aufwärts) bzw. dem Erfüllen der Kaderorientierungsnorm für die Nach-wuchskader U16 abwärts. Folgende Kader werden geführt: 

  • STLV TOP-Kader (U18, U20/23/Allg. Klasse)
  • STLV Landes Kader (U18, U20/23, Allg. Klasse)
  • STLV-LLZ Kader* (U18, U20)
  • STLV-Perspektivkader (U15/U16/U17)
  • STLV-Junior-Team (U13/U14)

*Der Landesleistungsmodell-Kader, der seitens des Landes Steiermark klare Kriterien hat, ist ein aus den Top- und Landeskadern  U18/U20 erstellter „Leistungskader“, der diesen Kriterien entspricht und auf internationale Teilnahmen im Wettkampfjahr zum Ziel hat. Maximal 10 Athleten zwischen 13-19 Jahren dürfen nominiert werden.

Die STLV-Kadermitgliedschaft ist für eine Jahr, beginnt im Oktober und endet automatisch am 30.September des Folgejahres! Die neuen Kader werden von der Sportkommission berufen!

Kader 2024 und Kaderlimits Männer und Frauen

Für die finale Einstufung wird bei mehreren erbrachten Kaderlimits das beste Kaderlimit herangezogen. Die Anzahl der erbrachten Kaderlimits spielt keinerlei Rolle bei der Einstufung bzw. der Förderung. Sollte der Leistungswert bereits das Kaderlimit der nächsthöheren Altersklasse übertreffen wird der Athlet fördertechnisch im nächsthöheren Kaderkreis eingestuft, verbleibt aber in seinem Top Kaderkreis.

Widerfährt einem Kaderathleten im Laufe des Jahres eine folgenschwere Verletzung, die zu einer monatelangen Pause oder gar zum Abbruch der gesamten Saison führt (z.B. Kreuzbandverletzung, etc.) oder ereilt einen Athleten ein gesundheitliches Problem, das ihn zu einer ähnlich langen Pause zwingt, so kann der betroffene Athlet den Status HPA (health protected athlet) beantragen.  In beiden Fällen müssen die betroffenen Athleten den Verband (den zuständigen Kaderverantwortlichen) schriftlich bis spätestens 30.09. in Kenntnis setzen und ein entsprechendes Attest beifügen, in dem die Diagnose dokumentiert ist. Dies gilt NUR ab den STLV-Landeskadern aufwärts.

Kaderzuständigkeiten 2023-24

Den STLV-Kadervorsitz hat der zuständige Vizepräsident Sport (aktuell Christian Röhrling). Zur besseren und rascheren Informationsaufnahme in beide Richtungen wird es ab sofort klare STLV-Zuständigkeiten für die einzelnen Kaderkreise wie folgt geben:

STLV-Top Kader U18, U2023, Allg. Klasse;

Leitung Landesleistungsmodell

Christian Röhrling
STLV Landeskader Allg. Klasse, U23-U18 Martin Zanner
STLV Perspektivkader U15-U17 Ramona Oberlechner, Martin Zanner
STLV Junior Team U13/14 Anton Seiler