Verbandstag des STLV am 15.3. - Anträge und Info

Am 15.3. findet der Verbandstag des STLV, mit Beginn um 17:00, im Intercity Hotel Graz (Bahnhof) statt. Wir freuen uns auf euer Kommen!

Wir angekündigt, übermitteln wir euch die Anträge zum Verbandstag, statutengemäß 1 Woche vor dem Verbandstag.

Wir haben 3 Anträge von unserem Mitgliedsverein TSV Sparkasse Hartberg erhalten, die sich mit der Datenerfassung in Athmin und "Housekeeping" befassen. Siehe hier

Wir haben auch als STLV-Vorstand selbst Anträge formuliert, die ihr hier findet. Diese sind zusammengefasst:

1- Nachdem es im letzten Jahr ein paar Unklarheiten bzgl. der neuen Statuten gab, nochmals die Gegenüberstellung, was neu ist, wie versprochen.

2- Wir glauben, dass wir eine Statutenänderung bzw. Präzisierung bzw. Vereinfachung in Bezug auf die Stimmenverteilung brauchen. Sonst haben wir immer „unrunde“ Stimmen – also Stimmen mit Kommazahlen.

3- Wir möchten die Vereine, die ja die Veranstalter von Meisterschaften sind (und nicht "der STLV"!), bestmöglich unterstützen und schlagen eine Erhöhung der Nenngebühr (die beim Veranstalter bleibt!) vor.

4- Wir schlagen eine Jahrgangsmeisterschaft für U14 und U13 in der Halle vor.

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Einen Tag nach unserem Verbandstag findet der Verbandstag des ÖLV statt. Die Anträge dazu sind frisch eingetroffen, und wir sehen es als extrem wichtig an diese mit euch zu diskutieren, vor allem den Antrag zum Safeguarding, der bedeutet, dass in Hinkunft ALLE direkt oder indirekt mit der Leichtathletik verbundenen Menschen (Funktionäre, KR, Trainer, Mitarbeiter, …….) eine Green Card benötigen. Um diese zu bekommen, bedarf es:

- Antragsformular Green Card an den ÖLV

- Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge, die zum Zeitpunkt der Einreichung für die Green Card nicht älter als 12 Monate ist: Der entsprechende Antrag sowie die vom ÖLV unterfertigte Beilage (ist offensichtlich die verlangte Bestätigung des Arbeitsgebers) ist bei der Landespolizeidirektion persönlich einzubringen. Die Kosten (Konsulargebühr 42€ nach BMEIA) sind von den Personen selbst zu tragen. https://www.bmeia.gv.at/oeb-peking/service-fuer-buergerinnen/ausweise-dokumente/strafregisterauszug

- Unterzeichneter Verhaltenskodex gemäß der Vorlage auf der ÖLV-Website

- Zertifikat über erfolgreiche Absolvierung eines E-Learning-Programms gemäß den Vorgaben des geschäftsführenden Vorstands des ÖLV – hier das Programm https://safesport.at/academy/e-learning/

 Für die Vereine (für den STLV analog) gilt folgendes nach Wunsch des ÖLV:

  • Der Verein stellt sicher, dass alle Personen des Vereins bzw. der Sektion, die mit Schutzbedürftigen im Rahmen des Sportbetriebs in Kontakt kommen, über eine gültige Green Card verfügen.
  • Trainer und Betreuer, insbes. wenn sie Aufgaben im Rahmen von Vereinsveranstaltungen (z.B.Trainings, Trainingslager und Wettkämpfe) übernehmen, müssen jedenfalls über eine gültige Green Card verfügen.
  • Der Verein stellt sicher, dass bei Wettkämpfen, bei denen er als Veranstalter oder als durchführender Verein auftritt, ausschließlich Kampfrichter eingesetzt werden, die über eine gültige Green Card verfügen. Bei allen anderen Mitarbeitern, die zum Gelingen einer Veranstaltung notwendig sind, wird dies dringend empfohlen.
  • Prävention durch Information und Einbindung des Themas Safeguarding im täglichen Vereinsbetrieb bzw. bei Veranstaltungen des Vereins (z.B. Athletn-Gespräche, Elternabende).
  • Eine Risikoanalyse zum Thema Safeguarding ist einmal jährlich, z.B. im Rahmen von Sitzungen des Leitungsorgans (Vorstands), ggfs. mit Einbeziehung der die Leichtathletik-Sektion leitenden Person, durchzuführen.

Wir meinen das ist ein sehr ernstes Thema für alle, das wir mit euch diskutieren müssen, denn wie gesagt, es trifft euch alle und alle eure Vereinsmitglieder und -mitarbeiter direkt und persönlich.

Hier die ÖLV Anträge und der ÖLV Antrag Safeguarding-Ordnung

Die Anträge vom BLV, vom OÖLV/1, OÖLV/2, OÖLV/3 und WLV.

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Und noch ein wichtiger Hinweis für alle Vereine, die Athleten für Non-Stadia Events melden: Wir haben immer stundenlange Arbeit, um die Nennlisten für den STLV mit den Nennlisten für die jeweilige Veranstaltung abzugleichen und zu bereinigen.

Wir möchten alle dringend auf folgende, verbindliche Vorgehensweise hinweisen und werden in Zukunft ALLE aus den Startlisten löschen, die sich nicht an die Vorgaben halten.

1- Alle Nennungen für Non-Stadia-Events, die auch Steirische Meisterschaften sind, müssen an den Veranstalter UND an den STLV (über Athmin) erfolgen.

2- Die Nennungen erfolgen NUR in der dem jeweiligen Jahrgang des betreffenden Athleten zugehörigen Altersklasse! Nennungen für die „AK“ erfolgen nur von Athleten, die älter als U20 (oder U23, wenn ausgeschrieben) und jünger als M35 sind! Die „AK“ entspricht einer normalen Altersklasse!

3- Die steirische Meisterschaftswertung erfolgt als „Overall Wertung“, das heißt die Einlaufreihung der steirischen Athleten ergibt automatisch die steirische Meisterschaftswertung. Wer als 1ter über die Ziellinie läuft, ist Steirischer Landesmeister, egal wie alt er ist. (natürlich getrennt nach Männern und Frauen)

4- die weiteren Altersklassenwertungen erfolgen in den ausgeschriebenen Altersklassen.

5- Mannschaftswertungen für die steirische Meisterschaft werden aus der Einlaufsliste gezogen – die ersten 3 Athleten eines Vereins sind Team 1, die nächsten 3 Athleten sind Team 2 usw. Die Wertung wird getrennt nach Männern und Frauen gemacht.

Wir ersuchen alle dringend, sich an diese Vorgaben zu halten. Wir haben zur Zeit viele, die in Altersklasse + AK, nur AK ohne entsprechende Altersklasse, 2 Altersklassen + AK, nur in Athmin und nicht beim Veranstalter etc. gemeldet sind, und das bedeutet stundenlange Korrekturen und Diskussionen mit den Zeitnehmern.

Ihr meldet die Athleten in ihren entsprechenden Altersklassen (NUR DORT!) bei Veranstalter und STLV und wir garantieren eine entsprechende Auswertung.

Anbei auch das Protokoll vom Verbandstag 2023.

Das war’s an Information – wir freuen uns auf euch am Freitag, 15.3.!

9. März 2024