STLV - steirischer Leichtathletikverband

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Meldewesen

Startberechtigung

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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass AthletInnen bei Meisterschaften startberechtigt sind?

Athleten müssen mit den Meldekarten (Formular: icon Anmeldeblatt AthletInnen beim StLV (PDF) (10.05 kB 2010-06-27 20:20:46) oder icon Anmeldeblatt für AthletInnen beim StLV (MS-Word) (47.5 kB 2010-06-27 20:38:49)) angemeldet werden. Diese Formulare müssen eigenhändig unterschrieben sein (bei Minderjährigen ist auch die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig). Die Anmeldung von Athleten, die im letzten Jahr keinem Leichtathletikverein angehört haben, ist jederzeit möglich, für alle anderen gilt die Abmeldezeit vom 31. Oktober bis zum 31. Dezember.

  • Für die Teilnahme an jeder Österr. und steirischen Meisterschaft ist eine Anmeldung der Athleten auf jeden Fall notwendig.
<p >Diese Meldung ist nicht mit der Nennung zu den jeweiligen Veranstaltungen zu verwechseln! <p >Für die Teilnahme an allen steirischen und österreichischen Meisterschaftsbewerben muss eine Meisterschaftsnennung im Onlinemeldesystem des ÖLV abgegeben werden.
Nennungsschluss ist in der Regel der letzte Montag vor dem Bewerb.

Bei Laufsportveranstaltungen ist in der Regel auch eine Nennung beim Veranstalter notwendig

Sollte einen Online - Nennung nicht möglich sein, können folgende Fehler vorliegen:

  • Die Athletin / der Athlet ist noch nicht beim StLV angemeldet.
  • Die Athletin / der Athlet entspricht nicht den Altersbestimmungen und event. Mindesanforderungen (Limits) der Meisterschaft.
  • Die Eintragung M üder W im Anmeldeformular sind falsch!

Wenn eine Anmeldung trotzdem nicht möglich sein, wenden Sie sich an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder an den Melde- und Ordnungsreferenten ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ).

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 15. Februar 2012 um 07:10 Uhr

Vereinswechsel

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Wann und wie kann ich den Verein wechseln?

Der Vereinswechsel ist im §6 der Leichtathletik-Ordnung des ÖLV geregelt. (Der dort angeführte Text ist verbindlich)

Vereinfacht gilt:
Die Abmeldung von einem Verein ist prinzipiell nur zwischen 31. Oktober und 31. Dezember möglich. Bei der Abmeldefrist gilt das Datum des Poststempels. Eine Abmeldung vom bisherigen Verein muss mittels eingeschriebenem Brief (Fax) einzeln erfolgen und der Aufgabeschein als Beweismittel jederzeit vorgelegt werden können (Kopie). Ebenso ist eine Kopie der Abmeldung (Fax) an den Landesverband (LV) zu senden. Die Anmeldung für einen neuen Verein kann nach Freigabe erfolgen. AthletInnen, die ihre Abmeldung vom bisherigen Verein zurückziehen, können sofort für den bisherigen Verein gemeldet werden. Wenn Gründe vorliegen, die Freigabe zu verweigern, so hat der Verein außer dem Abmeldetag diese Gründe auf dem Gegenschein (oder in einem Brief, in dem das Fehlen des Gegenscheines festgestellt wird) zu vermerken und diesen (bzw. den Brief) binnen 21 Tagen an den zuständigen LV per Post eingeschrieben zu senden.

Als Freigabeverweigerungsgründe sind insbesondere anzuerkennen:
Mitgliedsbeitragsrückstände  für  das laufende Kalenderjahr. Durch schriftliche Unterlagen (Quittungen) belegte andere Forderungen des Vereins:
  • Forderungen aufgrund nicht erfolgter Rückgabe von Bekleidung, Ausrüstungen und Geräten für den Sportbetrieb. Dabei ist die übliche Nutzungsdauer zu berücksichtigen.
  • Sonstige Forderungen: Bis zur Gesamthöhe von Euro 350,-- bis zum Ablauf des ersten Jahres ab Belegdatum.
  • Zahlung einer Ausbildungsentschädigung – grundsätzlich ohne Nachweis des tatsächlichen Aufwandes - von Euro 700,-- pro Anmeldejahr für maximal zwei Jahre. Dies gilt für Athletinnen und Athleten, die im vergangenen oder laufenden Kalenderjahr in der ÖLV-Bestenliste Platz 1 –10 belegen. Die Ausbildungsentschädigung erhöht sich um Euro 350,-- pro Jahr, wenn die Athletin bzw. der Athlet im laufenden oder vergangenen Kalenderjahr in der Bestenliste des ÖLV die Plätze 1 – 3 belegt. Für einen Vereinswechsel innerhalb desselben LV gilt die vom LV beschlossene Höhe der Ausbildungsentschädigung, die jedoch die vom ÖLV beschlossene Maximalhöhe nicht überschreiten darf. Für einen Vereinswechsel innerhalb des StLV gibt es nach den Statuten des StLV keine Ausbildungsentschädigung! Bei begründeter Freigabeverweigerung gilt eine Karenzfrist von zwölf Monaten. Mit Wegfall aller Freigabeverweigerungsgründe (z.B. durch Zahlungen, Rückgabe unter Berücksichtigung der normalen Abnutzung) endet die Karenzfrist.

Bei Auflösung eines Vereins werden dessen bisherige Mitglieder sofort frei und können sich sofort für einen neuen Verein anmelden, für den sie auch sofort startberechtigt sind.

Innerhalb von 12 Monaten ist nur ein Vereinswechsel möglich.

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 26. November 2011 um 11:04 Uhr

Kosten für die Mitgliedschaft

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Welche Kosten entstehen aus einer Mitgliedschaft beim StLV?

Gemeldeter Verein:

Mitgliedsgebühr StLV: 100€
Mitgliedsgebühr ÖLV: ist die Summe aus Meldegebühr Verein, Nenngeldpauschale und Cuppunkte

  • 36€ wenn kein gemeldeter Athlet
  • 73€ wenn zumindest ein gemeldeter Athlet
  • Höherer Betrag in Anhängigkeit zu den erreichten Cuppunkten bei österr. Meisterschaften des Vorjahres
  • Lizenzgebühr je Athlet ab U18: 20 € (10€ gehen an den ÖLV, 10€ verbleiben beim StLV)
  • Nenngelder laut Teilnahme an steirischen Meisterschaften

Nenngeld

Für steirische Nachwuchs-Meisterschaften ist ein Nenngeld von € 1,50 pro AthletIn (€ 5,00 pro Staffel) zu entrichten.

Für die Meisterschaften der Allgem. Klasse ist ein Nenngeld von € 5,00 pro Bewerb (€ 5,00 pro Staffel) zu entrichten.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 11. Juli 2011 um 18:14 Uhr

Vereinsbeitritt

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Wie kann mein Verein dem Steirischen Leichtathletikverband beitreten?

Dem StLV können nur Vereine als ordentliche Mitglieder beitreten. Einzelpersonen (Förderer) oder Firmen (Sponsoren) können nur als außerordendliche Mitglieder aufgenommen werden.

Für die Aufnahme in den StLV sind folgende Voraussetzungen notwendig:
Danach beschließt der Vorstand die Aufnahme in den StLV. Mit der Aufnahme durch den Vorstand hat der Verein alle Rechte und Pflichten eines Mitgliedvereines. Der StLV leitet die Daten an den ÖLV weiter.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 20. Dezember 2011 um 21:47 Uhr

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