Kader - Richtlinien

STLV Kadersystem 2012

Vorwort

In der ersten Sitzung der am Verbandstag 2011 gewählten STLV-Sportkommission am 24.03.2011 wurde der Vorschlag von Sportdirektor Martin Zanner, das Kadersystem zu erweitern, einstimmig angenommen.
Neuerung: es gibt zu den bisherigen Kadern A-, B-, C- und D-Kader nun auch einen Motivations-Kader – genannt E-Kader.
In der Sitzung der Sportkommission vom 25.10.2011 wurden weitere Anpassungen vorgenommen. Im Prozessworkshop des Vorstandes am 04.01.2012 wurde Karin Freitag aufgrund der Limiterbringung im Halbmarathon einstimmig in den A-Kader aufgenommen.
Neuerungen: Die Bezeichnungen der Kader werden aufgrund von Missverständnissen nur mehr über Jahrgänge definiert, die Kaderprämienzahlung für verletzte Kader-AthletInnen wurde geändert.

Das Kader-System:

  • Kader wird durch Kaderlimits bestimmt
    Die beste Leistung laut aktueller ÖLV Bestenliste wird herangezogen
  • Einteilung in fünf Landeskadern:
    • A - Kader: alle Jahrgänge
    • B - Kader: Jahrgänge 1989 und jünger
    • C - Kader: Jahrgänge 1992 und jünger
    • D - Kader: Jahrgänge 1994 und jünger
    • E - Kader: Jahrgänge 1996 und jünger
  • STLV Prämiensystems für ÖM-Medaillen
  • Weitere Fördertöpfe („Additive Kaderförderung“)
  • Fördertopf - Kursunterstützung A+B Kader (maximal 300€ p.a.)
  • Fördertopf - Kursunterstützung C+D Kader (maximal 200€ p.a.)
  • Fördertopf - Kurseinladung E Kader
  • Einkleidung für A-B-C-D Kader mit Verbands-Trainingsanzug
  • Einkleidung für E-Motivations-Kader mit T-Shirt

Aufnahmebedingungen in den STLV Landeskader

Grundlage für die Einstufung in einen der fünf Landeskader ist das Erreichen eines Kaderlimits. (Die Anzahl der erreichten Kaderlimits ist sekundär) Diese müssen in einem offiziellen Wettkampf erzielt werden. Es werden auch Leistungen in der Hallenwettkampfserie anerkannt.
Wenn dies erreicht wurde, sind folgende Annehmlichkeiten damit verbunden:

  • Anrecht auf Kaderprämie laut aktueller Kaderlimits
  • Anrecht auf Medaillenprämie laut gültigen Bestimmungen und aktueller Prämientafel (nur die höchste geförderte Medaille wird berücksichtigt)
  • Anrecht auf Unterstützung für Trainingskurse (einmal pro Jahr / laut gültigen Bestimmungen)

Verpflichtungen für KaderathletInnen

Alle A - E-KaderathletInnen sind angehalten einmal pro Jahr eine Gesundenuntersuchung bzw. einen Sporttauglichkeits-Check durchzuführen.

Alle vom STLV geförderten SportlerInnen sind angehalten, zumindest einmal pro Sportjahr bei einer steirischen Landesmeisterschaft an den Start zu gehen, den STLV bei österreichischen Meisterschaften zu vertreten und sollen nach Möglichkeit für Auswahl-Wettkämpfe des STLV zur Verfügung stehen.

Auszahlung von Kader- und Medaillenprämien sowie Kursförderungen

Kader- und Medaillenprämien

Die Einstufung in den neuen Landeskader erfolgt immer nach Fertigstellung der ÖLV Bestenlisten. Die Kadermitgliedschaft tritt immer mit 1. Jänner in Kraft und erlischt automatisch mit 31.Dezember des Jahres.
Die Auszahlung der erreichten Kaderprämien und der Medaillenprämien erfolgt IMMER am STLV Verbandstag. Der neue Landeskader wird hierzu immer persönlich eingeladen und erhält aus den Händen des Verbandskassiers in bar die Förderung.
Sonderregelung: AthletInnen, die auf Grund der Zusatzregelung Nr. 5 (Verletzungsregelung) im Kader verbleiben, erhalten die Kaderförderung nur bei neuerlicher Erbringung eines Kaderlimits im Folgejahr. (rückwirkende Erstattung zusätzlich zur ordentlichen Kaderförderung)

Kursförderung

Für die Anweisung der Kursförderung in der maximalen Höhe von 300€ (A/B Kader) sowie 200€ (C/D Kader) gilt folgende Regelung:

  • Einsenden einer Originalkursrechnung auf den Namen des/der Athleten/Athletin ausgestellt (KEINE KOPIEN) samt Unterschrift und Stempel.
  • Alle A-D KaderathletInnen schicken diese Rechnung samt eines formloses Ansuchen an den STLV - 8010 Graz / Jahngasse 1 – Vermerk Kursförderung bis spätestens 15.11. des Jahres.
  • Nach Einlangen mehrerer Ansuchen tritt die STLV - Steuergruppe zusammen. Danach wird die Höhe der Kursunterstützung nach Prüfung der Rechnungen durch Beschluss fixiert. Es werden maximal 300€ bzw. 200€ auf die Bankverbindung der SportlerInnen überwiesen.
  • AthletInnen des E- Kaders bekommen keine Kursförderung, werden aber auf Kosten des STLV zu einem der STLV-Trainingscamps eingeladen.

STLV FÖRDERANSATZ 2012

STLV - Kaderprämien und Medaillenprämie

Kader Jahrgänge Kaderprämie (€)
A alle Jahrgänge 200.-
B 1989 und jünger 150.-
C 1992 und jünger 100.-
D 1994 und jünger 75.-
E 1996 und jünger 50.-

 

Medaillenprämie (€)
Meisterschaft: Gold Silber Bronze
Österreichische Meisterschaften der Allg. Klasse 100.- 75.- 50.-
ÖM U23 und U20 75.- 50.- 25.-
ÖM U18 50.- 30.- 15.-
ÖM U16 35.- 20.- 10.-

STLV - KaderathletInnen 2012

A-Kader Elisabeth Eberl (88), Karin Freitag (80), Dietmar Hirschmugl **(68), Heimo Kaspar (89), Andreas Ringhofer *(70), Thomas Rossmann (83)
B-Kader Severin Chum (93), Anna Harrich (94), Uwe Holli (91)
C-Kader Katrin Doppelreiter (93), Katrin Mairhofer (94), Michael Pink (92), Felix Ramprecht (92), Carina Schrempf (93), Alexandra Toth (95)
D-Kader Christian Bayer (95), Philipp Benda (95), Magdalena Dielacher (96), Nike Eibel (95), Katharina Hack (94), Alexander Kunst (96), Lorenz Steiner (94)
E-Kader Angelika Bandel (96), Teresa Fuchs (96), Verena Maier (96), Karin Strametz (98), Djeneba Touré (96)

* aufgrund Zusatzregel Nr. 5
** von der Sportkommission nominiert
Aufgrund Zusatzregel Nr. 2 nicht im Kader: Manuel Bulfon, Thomas Pycha, Cora Schaberl

Zusatzregelungen

  1. Erfüllt ein/e AthletIn die Kaderrichtlinien und wechselt mit Jahresende den Landesverband, so werden dem Sportler/der Sportlerin die Limit- und Medaillenprämie nicht mehr ausbezahlt.
  2. Erfüllt ein/e AthletIn die Kaderrichtlinien und beendet zwischenzeitlich seine/ihre sportliche Karriere, so werden dem Sportler/der Sportlerin die Limit- und Medaillenprämie nicht mehr ausbezahlt.
  3. Alle STLV KaderathletInnen, die gegen die gültigen Anti-Dopingbestimmungen der NADA nachweislich verstoßen, verlieren mit sofortiger Wirkung jeglichen Anspruch auf eine
    Kaderförderung und werden für unbestimmte Zeit aus dem Landeskader suspendiert.
  4. Alle SportlerInnen, die mit Jahresbeginn dem STLV beitreten und im vergangenen Jahr für einen anderen Landesverband ein gültiges Kaderlimit erbracht hätten, können auf diese Leistung nicht zurückgreifen. Man kann nur als STLV AthletIn ein STLV Kaderlimit erbringen!
  5. Verletzt sind ein/e KaderathletIn folgenschwer und kann dadurch keine Wettkämpfe im Wettkampfjahr bestreiten, so darf der Athlet einmalig in diesem Kader verbleiben! (Schutz- und Motivationsbestimmung).

Die Fördersummen sind abhängig von den budgetären Gegebenheiten des Verbandes und können von Jahr zu Jahr variieren.
Auf eine Förderung des STLV besteht kein Rechtsanspruch.

STLV Kaderlimits zur Einstufung in die Landeskader (Leistungserbringung 2011)

Männlich

Kader A B C D E
Jahrgänge alle 1989+ 1992+ 1994+ 1996+
Bewerb:
100m 10,80 10,95 11,10 11,25 11,40
200m 21,90 22,30 22,70 23,10 23,50
300m 34,60 35,30 36,00 36,70 37,40
400m 48,80 49,70 50,60 51,60
800m 1:52,75 1:54,75 1:56,75 1:58,75 2:01,00
1000m 2:27,50 2:30,00 2:32,50 2:35,50 2:38,50
1500m 3:52,50 3:56,50 4:00,50 4:05,00 4:10,00
3000m 8:30,00 8:40,00 8:50,00 9:00,00 9:10,00
5000m 14:40,00 14:55,00 15:12,00
10000m 31:00,00 31:40,00 32:20,00
10km Straßenlauf (*) 31:20 32:00
1/2 Marathon (*) 1:09:00 1:11:45
Marathon (*) 2:24:00 2:30:00
100m Hürden 14,50/0,84
110m Hürden 14,65/1,06 14,95/1,06 15,30/0,99 15,60/0,91
300m Hürden 40,20 41,50
400m Hürden 53,75 54,95 56,20 57,40
2000m Hindernis 6:33,00 6:38,00
3000m Hindernis 9:29,00 9:43,00 9:56,00 10:10,00
Hochsprung 2,04 1,99 1,93 1,88 1,82
Stabhochsprung 4,80 4,60 4,40 4,20 3,80
Weitsprung 7,15 6,90 6,60 6,25 5,95
Dreisprung 14,65 14,20 13,75 13,25 12,75
Kugelstoß 15,80/7,26 15,10/7,26 14,30/6,0 13,40/5,0 13,40/4,0
Diskuswurf 50,00/2,0 46,50/2,0 44,00/1,75 41,00/1,5 44,00/1,0
Hammerwurf 59,00/7,26 55,50/7,26 52,50/6,0 49,50/5,0 49,50/4,0
Speerwurf 64,00/800 60,00/800 57,50/800 54,00/700 52,00/600
Siebenkampf 4200
Zehnkampf 6600 6400 6200 5950

Weiblich

Kader A B C D E
Jahrgänge alle 1989+ 1992+ 1994+ 1996+
Bewerb
100m 12,15 12,30 12,45 12,65 12,85
200m 25,00 25,40 25,75 26,20 26,50
300m 39,90 40,40 40,90 41,75 42,30
400m 56,15 57,00 57,75 58,75
800m 2:12,00 2:15,00 2:18,20 2:21,50 2:25,00
1000m 2:53,00 2:56,50 3:01,00 3:05,50 3:09,50
1500m 4:34,00 4:41,00 4:48,00 4:55,50 5:03,00
3000m 10:00,00 10:17,00 10:35,00 10:45,00 10:55,00
5000m 17:30,00 18:00,00 18:30,00
10000m 37:00,00 38:00,00 39:00,00
10km Straßenlauf (*) 37:10 38:45
1/2 Marathon (*) 1:21:00 1:26:00
Marathon (*) 2:48:30 2:58:30
80m Hürden 12,30/0,76
100m Hürden 14,25/0,84 14,50/0,84 14,65/0,84 14,95/0,76
300m Hürden 46,25 47,50
400m Hürden 60,75 61,75 62,50 63,50
2000m Hindernis 7:40,00 8:05,50
3000m Hindernis 11:10,00 11:35,00 12:00,00 12:15,00
Hochsprung 1,75 1,71 1,67 1,62 1,56
Stabhochsprung 3,95 3,80 3,60 3,40 3,00
Weitsprung 5,85 5,70 5,50 5,30 4,90
Dreisprung 12,30 12,00 11,50 11,00 10,50
Kugelstoß 14,20/4,0 13,25/4,0 12,00/4,0 11,00/4,0 11,00/3,0
Diskuswurf 47,00/1,0 44,00/1,0 40,00/1,0 36,50/1,0 36,50/0,75
Hammerwurf 48,50/4,0 46,00/4,0 43,00/4,0 40,00/4,0 40,00/3,0
Speerwurf 47,00/600 44,00/600 41,00/600 38,00/600 38,00/400
Siebenkampf 4950 4700 4450 4200 4200

(*) Die Straßenlimits sind nur auf offiziell vermessenen Strecken gültig. Die Nachweispflicht liegt beim Athleten bzw. der Athletin!

Laufveranstalter in Österreich können sich zum Beispiel an Rainer Soos für eine offizielle Vermessung ihrer Strecke wenden.

Als Download:

STLV Kader + Kadersystem 2012

STLV Kadersystem 2013

Vorwort

In der ersten Sitzung der STLV-Sportkommission am 14.03.2012 wurden die Limits überarbeitet und um Hallen-Limits über 60m und 60m Hürden ergänzt.
Neuerungen:

  • Hallenleistungen und Medaillen bei österreichischen Hallenmeisterschaften werden denen der Freiluft-Saison gleichgestellt.
  • Die Limits der weiblichen Klassen der DIsziplinen 10km Straße und Halbmarathon wurden angepasst.
  • Limits für 60m, 60m Hürden sowie die Geherstrecken werden eingeführt.
  • Aufgrund der geänderten Gewichte im Wurfbereich der WU18 wurden die Limits angepasst.

Hinweis: Im Crosslauf, Berglauf und Bergmarathon bleibt die Kaderaufnahme von einer Nominierung (durch AthletIn, Verein oder einer Kommission) und positiven Wahl in den Kader durch die Sportkommission abhängig.

Das Kader-System:

  • Kader wird durch Kaderlimits bestimmt
    Die beste Leistung laut aktueller ÖLV Bestenliste wird herangezogen
  • Einteilung in fünf Landeskadern:
    • A - Kader: alle Jahrgänge
    • B - Kader: Jahrgänge 1990 und jünger
    • C - Kader: Jahrgänge 1993 und jünger
    • D - Kader: Jahrgänge 1995 und jünger
    • E - Kader: Jahrgänge 1997 und jünger
  • STLV Prämiensystems für ÖM-Medaillen
  • Weitere Fördertöpfe („Additive Kaderförderung“)
  • Fördertopf - Kursunterstützung A+B Kader (maximal 300€ p.a.)
  • Fördertopf - Kursunterstützung C+D Kader (maximal 200€ p.a.)
  • Fördertopf - Kurseinladung E Kader
  • Einkleidung für A-B-C-D Kader mit Verbands-Trainingsanzug
  • Einkleidung für E-Motivations-Kader mit T-Shirt

Aufnahmebedingungen in den STLV Landeskader

Grundlage für die Einstufung in einen der fünf Landeskader ist das Erreichen eines Kaderlimits. Die Anzahl der erreichten Kaderlimits ist sekundär. Diese müssen in einem offiziellen Wettkampf erzielt werden. Es werden auch Leistungen in der Hallenwettkampfserie anerkannt.
Im Crosslauf, Berglauf und Bergmarathon bleibt die Kaderaufnahme von einer Nominierung (durch AthletIn, Verein oder einer Kommission) und positiven Wahl in den Kader durch die Sportkommission abhängig.
Wenn dies erreicht wurde, sind folgende Annehmlichkeiten damit verbunden:

  • Anrecht auf Kaderprämie laut aktueller Kaderlimits
  • Anrecht auf Medaillenprämie laut gültigen Bestimmungen und aktueller Prämientafel (nur die höchste geförderte Medaille wird berücksichtigt)
  • Anrecht auf Unterstützung für Trainingskurse (einmal pro Jahr / laut gültigen Bestimmungen)

Verpflichtungen für KaderathletInnen

Alle A - E-KaderathletInnen sind angehalten einmal pro Jahr eine Gesundenuntersuchung bzw. einen Sporttauglichkeits-Check durchzuführen.

Alle vom STLV geförderten SportlerInnen sind angehalten, zumindest einmal pro Sportjahr bei einer steirischen Landesmeisterschaft an den Start zu gehen, den STLV bei österreichischen Meisterschaften zu vertreten und sollen nach Möglichkeit für Auswahl-Wettkämpfe des STLV zur Verfügung stehen.

Auszahlung von Kader- und Medaillenprämien sowie Kursförderungen

Kader- und Medaillenprämien

Die Einstufung in den neuen Landeskader erfolgt immer nach Fertigstellung der ÖLV Bestenlisten. Die Kadermitgliedschaft tritt immer mit 1. Jänner in Kraft und erlischt automatisch mit 31.Dezember des Jahres.
Die Auszahlung der erreichten Kaderprämien und der Medaillenprämien erfolgt IMMER am STLV Verbandstag. Der neue Landeskader wird hierzu immer persönlich eingeladen und erhält aus den Händen des Verbandskassiers in bar die Förderung.
Sonderregelung: AthletInnen, die auf Grund der Zusatzregelung Nr. 5 (Verletzungsregelung) im Kader verbleiben, erhalten die Kaderförderung nur bei neuerlicher Erbringung eines Kaderlimits im Folgejahr. (rückwirkende Erstattung zusätzlich zur ordentlichen Kaderförderung)

Kursförderung

Für die Anweisung der Kursförderung in der maximalen Höhe von 300€ (A/B Kader) sowie 200€ (C/D Kader) gilt folgende Regelung:

  • Einsenden einer Originalkursrechnung auf den Namen des/der Athleten/Athletin ausgestellt (KEINE KOPIEN) samt Unterschrift und Stempel.
  • Alle A-D KaderathletInnen schicken diese Rechnung samt eines formloses Ansuchen an den STLV - 8010 Graz / Jahngasse 1 – Vermerk Kursförderung bis spätestens 15.11. des Jahres.
  • Nach Einlangen mehrerer Ansuchen tritt die STLV - Steuergruppe zusammen. Danach wird die Höhe der Kursunterstützung nach Prüfung der Rechnungen durch Beschluss fixiert. Es werden maximal 300€ bzw. 200€ auf die Bankverbindung der SportlerInnen überwiesen.
  • AthletInnen des E- Kaders bekommen keine Kursförderung, werden aber auf Kosten des STLV zu einem der STLV-Trainingscamps eingeladen.

STLV FÖRDERANSATZ 2013

STLV - Kaderprämien und Medaillenprämie

Kader Jahrgänge Kaderprämie (€)
A alle Jahrgänge 200.-
B 1990 und jünger 150.-
C 1993 und jünger 100.-
D 1995 und jünger 75.-
E 1997 und jünger 50.-

 

 (nur die höchste geförderte Medaille wird berücksichtigt) Medaillenprämie (€)
Meisterschaft: Gold Silber Bronze
Österreichische Meisterschaften der Allg. Klasse 100.- 75.- 50.-
ÖM U23 und U20 75.- 50.- 25.-
ÖM U18 50.- 30.- 15.-
ÖM U16 35.- 20.- 10.-

STLV - KaderathletInnen 2013

A-Kader Elisabeth Eberl (88), Karin Freitag (80), Heimo Kaspar (89), Felix Ramprecht (92), Thomas Rossmann (83), Carina Schrempf (94)***, Djeneba Touré (96)
B-Kader Severin Chum (93), Uwe Holli (91), Katrin Mairhofer (94), Alexandra Toth (95)
C-Kader Christian Bayer (95), Magdalena Dielacher (96), Katrin Doppelreiter (93), Nike Eibel (95), Anna Harrich (94)*, Idia Ohenhen (96)
D-Kader Philipp Benda (95), Teresa Fladischer (95), Teresa Fuchs (97), Sebastian Gaugl (97), Alexander Kunst (96), Verena Maier (96), Sophia Wöhri (96)**
E-Kader Paul Arenkens (97), Hanna Gruber (97), Thea Grubesic (97), Bianca Illmaier (98), Teresa Kerschagl (97), Kerstin Lang (99), Jakob Mandlbauer (98), Daniel Olah (97), Nora Schöngrundner (98), Karin Strametz (98)

* aufgrund Zusatzregel Nr. 5
** von der Sportkommission nominiert
*** Vereins/Verbandswechsel

Zusatzregelungen

  1. Erfüllt ein/e AthletIn die Kaderrichtlinien und wechselt mit Jahresende den Landesverband, so werden dem Sportler/der Sportlerin die Limit- und Medaillenprämie nicht mehr ausbezahlt.
  2. Erfüllt ein/e AthletIn die Kaderrichtlinien und beendet zwischenzeitlich seine/ihre sportliche Karriere, so werden dem Sportler/der Sportlerin die Limit- und Medaillenprämie nicht mehr ausbezahlt.
  3. Alle STLV KaderathletInnen, die gegen die gültigen Anti-Dopingbestimmungen der NADA nachweislich verstoßen, verlieren mit sofortiger Wirkung jeglichen Anspruch auf eine
    Kaderförderung und werden für unbestimmte Zeit aus dem Landeskader suspendiert.
  4. Alle SportlerInnen, die mit Jahresbeginn dem STLV beitreten und im vergangenen Jahr für einen anderen Landesverband ein gültiges Kaderlimit erbracht hätten, können auf diese Leistung nicht zurückgreifen. Man kann nur als STLV AthletIn ein STLV Kaderlimit erbringen!
  5. Verletzt sind ein/e KaderathletIn folgenschwer und kann dadurch keine Wettkämpfe im Wettkampfjahr bestreiten, so darf der Athlet einmalig in diesem Kader verbleiben! (Schutz- und Motivationsbestimmung).

Die Fördersummen sind abhängig von den budgetären Gegebenheiten des Verbandes und können von Jahr zu Jahr variieren.
Auf eine Förderung des STLV besteht kein Rechtsanspruch.

STLV Kaderlimits zur Einstufung in die Landeskader (Leistungserbringung 2012)

Männlich

Kader A B C D E
Jahrgänge alle 1990+ 1993+ 1995+ 1997+
Bewerb:
60m 6,90 6,97 7,05 7,15 7,25
100m 10,80 10,95 11,10 11,25 11,40
200m 21,90 22,30 22,70 23,10 23,50
300m 34,60 35,30 36,00 36,70 37,40
400m 48,80 49,70 50,60 51,60
800m 1:52,75 1:54,75 1:56,75 1:58,75 2:01,00
1000m 2:27,50 2:30,00 2:32,50 2:35,50 2:38,50
1500m 3:52,50 3:56,50 4:00,50 4:05,00 4:10,00
3000m 8:30,00 8:40,00 8:50,00 9:00,00 9:10,00
5000m 14:40,00 14:55,00 15:12,00
10000m 31:00,00 31:40,00 32:20,00
10km Straßenlauf (*) 31:20 32:00
1/2 Marathon (*) 1:09:00 1:11:45
Marathon (*) 2:24:00 2:30:00
10km Gehen 47:00 48:15 49:45 51:30
20km Gehen 1:37:00 1:40:00 1:43:00 1:46:30
50km Gehen 4:41:00 4:50:30
60m Hürden 8,20/1,06 8,30/1,06 8,40/0,99 8,50/0,91
100m Hürden 14,50/0,84
110m Hürden 14,65/1,06 14,95/1,06 15,30/0,99 15,60/0,91
300m Hürden 40,20 41,50
400m Hürden 53,75 54,95 56,20 57,40
2000m Hindernis 6:33,00 6:38,00
3000m Hindernis 9:29,00 9:43,00 9:56,00 10:10,00
Hochsprung 2,04 1,99 1,93 1,86 1,78
Stabhochsprung 4,80 4,60 4,40 4,20 3,80
Weitsprung 7,15 6,90 6,60 6,25 5,95
Dreisprung 14,65 14,20 13,75 13,25 12,75
Kugelstoß 15,80/7,26 15,10/7,26 14,30/6,0 13,40/5,0 13,40/4,0
Diskuswurf 50,00/2,0 46,50/2,0 44,00/1,75 41,00/1,5 44,00/1,0
Hammerwurf 59,00/7,26 55,50/7,26 52,50/6,0 49,50/5,0 49,50/4,0
Speerwurf 64,00/800 60,00/800 57,50/800 54,00/700 52,00/600
Siebenkampf 4200
Zehnkampf 6600 6400 6200 5950

Weiblich

Kader A B C D E
Jahrgänge alle 1990+ 1993+ 1995+ 1997+
Bewerb
60m 7,70 7,77 7,85 7,95 8,10
100m 12,15 12,30 12,45 12,65 12,85
200m 25,00 25,40 25,75 26,20 26,50
300m 39,90 40,40 40,90 41,75 42,30
400m 56,15 57,00 57,75 58,75
800m 2:12,00 2:15,00 2:18,20 2:21,50 2:25,00
1000m 2:53,00 2:56,50 3:01,00 3:05,50 3:09,50
1500m 4:34,00 4:41,00 4:48,00 4:55,50 5:03,00
3000m 10:00,00 10:17,00 10:35,00 10:45,00 10:55,00
5000m 17:30,00 18:00,00 18:30,00
10000m 37:00,00 38:00,00 39:00,00
10km Straßenlauf (*) 37:25 38:30
1/2 Marathon (*) 1:20:00 1:25:00
Marathon (*) 2:48:30 2:58:30
10km Gehen 54:15 56:30 58:30 1:01:00
20km Gehen 1:52:00 1:56:15
60m Hürden 8,65/0,84 8,75/0,84 8,85/0,84 8,95/0,76
80m Hürden 12,20/0,76
100m Hürden 14,25/0,84 14,50/0,84 14,75/0,84 14,95/0,76
300m Hürden 46,25 47,50
400m Hürden 60,75 61,75 62,50 63,50
2000m Hindernis 7:40,00 8:05,50
3000m Hindernis 11:10,00 11:35,00 12:00,00 12:15,00
Hochsprung 1,75 1,71 1,67 1,62 1,56
Stabhochsprung 3,95 3,80 3,60 3,40 3,00
Weitsprung 5,85 5,70 5,50 5,30 4,90
Dreisprung 12,30 12,00 11,50 11,00 10,50
Kugelstoß 14,20/4,0 13,25/4,0 12,00/4,0 12,25/3,0 11,00/3,0
Diskuswurf 47,00/1,0 44,00/1,0 40,00/1,0 36,50/1,0 36,50/0,75
Hammerwurf 48,50/4,0 46,00/4,0 43,00/4,0 43,00/3,0 40,00/3,0
Speerwurf 47,00/600 44,00/600 41,00/600 41,00/500 38,00/400
Siebenkampf 4950 4700 4450 4400 4200

(*) Die Straßenlimits sind nur auf offiziell vermessenen Strecken gültig. Die Nachweispflicht liegt beim Athleten bzw. der Athletin!

Laufveranstalter in Österreich können sich zum Beispiel an Rainer Soos für eine offizielle Vermessung ihrer Strecke wenden.

Als Download:

STLV Kadersystem 2013

STLV Kadersystem 2014

Vorwort

In der ersten Sitzung der STLV-Sportkommission am 08.10.2012 wurden die Limits überarbeitet und um 5km Straßenlauflimits U18 ergänzt.
Neuerungen:

  • eingefärbte Kaderlimits (D & E-Kader) wurden angepasst.
  • Athleten/innen, deren Trainer/innen oder Funktionäre aus dem Verein, müssen die Kadermitgliedschaft (per Ergebnisnachweis des Limits oder anderen wichtigen Gründen) schriftlich per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis zum 15.10. des Jahres einbringen. Die Sportkommission entscheidet danach über die Aufnahme in die entsprechenden Kader. Falls Limits danach erbracht werden sollten, ist eine Einbringung bis zum Jahresende möglich.
  • Kommissionsmitglieder, welche demselben Verein angehören wie der/die Athlet/in, besitzen kein Stimmrecht für die Abstimmung über die Kaderzugehörigkeit für diese/n Athleten/in.

Hinweis: Im Crosslauf, Berglauf und Bergmarathon bleibt die Kaderaufnahme von einer Nominierung (durch AthletIn, Verein oder einer Kommission) und positiven Wahl in den Kader durch die Sportkommission abhängig.

Das Kader-System:

  • Kader wird durch Kaderlimits bestimmt
    Die beste Leistung laut aktueller ÖLV Bestenliste wird herangezogen
  • Einteilung in fünf Landeskadern:
    • A - Kader: alle Jahrgänge
    • B - Kader: Jahrgänge 1991 und jünger
    • C - Kader: Jahrgänge 1994 und jünger
    • D - Kader: Jahrgänge 1996 und jünger
    • E - Kader: Jahrgänge 1998 und jünger
  • STLV Prämiensystems für ÖM-Medaillen
  • Weitere Fördertöpfe („Additive Kaderförderung“)
  • Fördertopf - Kursunterstützung A+B Kader (maximal 300€ p.a.)
  • Fördertopf - Kursunterstützung C+D Kader (maximal 200€ p.a.)
  • Fördertopf - Kurseinladung E Kader
  • Einkleidung für A-B-C-D Kader mit Verbands-Trainingsanzug
  • Einkleidung für E-Motivations-Kader mit T-Shirt

Aufnahmebedingungen in den STLV Landeskader

Grundlage für die Einstufung in einen der fünf Landeskader ist das Erreichen eines Kaderlimits. Die Anzahl der erreichten Kaderlimits ist sekundär. Diese müssen in einem offiziellen Wettkampf erzielt werden. Es werden auch Leistungen in der Hallenwettkampfserie anerkannt.

Athleten/innen, deren Trainer/innen oder Funktionäre aus dem Verein, müssen die Kadermitgliedschaft (per Ergebnisnachweis des Limits oder anderen wichtigen Gründen) schriftlich per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis zum 15.10. des Jahres einbringen. Die Sportkommission entscheidet danach über die Aufnahme in die entsprechenden Kader. Falls Limits danach erbracht werden sollten, ist eine Einbringung bis zum Jahresende möglich.

Kommissionsmitglieder, welche demselben Verein angehören wie der/die Athlet/in, besitzen kein Stimmrecht für die Abstimmung über die Kaderzugehörigkeit für diese/n Athleten/in.

Im Crosslauf, Berglauf und Bergmarathon bleibt die Kaderaufnahme von einer Nominierung (durch AthletIn, Verein oder einer Kommission) und positiven Wahl in den Kader durch die Sportkommission abhängig.
Wenn dies erreicht wurde, sind folgende Annehmlichkeiten damit verbunden:

  • Anrecht auf Kaderprämie laut aktueller Kaderlimits
  • Anrecht auf Medaillenprämie laut gültigen Bestimmungen und aktueller Prämientafel (nur die höchste geförderte Medaille wird berücksichtigt)
  • Anrecht auf Unterstützung für Trainingskurse (einmal pro Jahr / laut gültigen Bestimmungen)

Verpflichtungen für KaderathletInnen

Alle A - E-KaderathletInnen sind angehalten einmal pro Jahr eine Gesundenuntersuchung bzw. einen Sporttauglichkeits-Check durchzuführen.

Alle vom STLV geförderten SportlerInnen sind angehalten, zumindest einmal pro Sportjahr bei einer steirischen Landesmeisterschaft an den Start zu gehen, den STLV bei österreichischen Meisterschaften zu vertreten und sollen nach Möglichkeit für Auswahl-Wettkämpfe des STLV zur Verfügung stehen.

Auszahlung von Kader- und Medaillenprämien sowie Kursförderungen

Kader- und Medaillenprämien

Die Einstufung in den neuen Landeskader erfolgt immer nach Fertigstellung der ÖLV Bestenlisten. Die Kadermitgliedschaft tritt immer mit 1. Jänner in Kraft und erlischt automatisch mit 31.Dezember des Jahres.
Die Auszahlung der erreichten Kaderprämien und der Medaillenprämien erfolgt IMMER am STLV Verbandstag. Der neue Landeskader wird hierzu immer persönlich eingeladen und erhält aus den Händen des Verbandskassiers in bar die Förderung.
Sonderregelung: AthletInnen, die auf Grund der Zusatzregelung Nr. 5 (Verletzungsregelung) im Kader verbleiben, erhalten die Kaderförderung nur bei neuerlicher Erbringung eines Kaderlimits im Folgejahr. (rückwirkende Erstattung zusätzlich zur ordentlichen Kaderförderung)

Kursförderung

Für die Anweisung der Kursförderung in der maximalen Höhe von 300€ (A/B Kader) sowie 200€ (C/D Kader) gilt folgende Regelung:

  • Einsenden einer Originalkursrechnung auf den Namen des/der Athleten/Athletin ausgestellt (KEINE KOPIEN) samt Unterschrift und Stempel.
  • Alle A-D KaderathletInnen schicken diese Rechnung samt eines formloses Ansuchen an den STLV - 8010 Graz / Jahngasse 1 – Vermerk Kursförderung bis spätestens 15.11. des Jahres.
  • Nach Einlangen mehrerer Ansuchen tritt die STLV - Steuergruppe zusammen. Danach wird die Höhe der Kursunterstützung nach Prüfung der Rechnungen durch Beschluss fixiert. Es werden maximal 300€ bzw. 200€ auf die Bankverbindung der SportlerInnen überwiesen.
  • AthletInnen des E- Kaders bekommen keine Kursförderung, werden aber auf Kosten des STLV zu einem der STLV-Trainingscamps eingeladen.

STLV FÖRDERANSATZ 2014

STLV - Kaderprämien und Medaillenprämie

Kader Jahrgänge Kaderprämie (€)
A alle Jahrgänge 200.-
B 1990 und jünger 150.-
C 1993 und jünger 100.-
D 1995 und jünger 75.-
E 1997 und jünger 50.-

 

 (nur die höchste geförderte Medaille wird berücksichtigt) Medaillenprämie (€)
Meisterschaft: Gold Silber Bronze
Österreichische Meisterschaften der Allg. Klasse 100.- 75.- 50.-
ÖM U23 und U20 75.- 50.- 25.-
ÖM U18 50.- 30.- 15.-
ÖM U16 35.- 20.- 10.-

STLV - KaderathletInnen 2014

A-Kader
B-Kader
C-Kader
D-Kader
E-Kader

* aufgrund Zusatzregel Nr. 5
** von der Sportkommission nominiert
Aufgrund Zusatzregel Nr. 2 nicht im Kader:

Zusatzregelungen

  1. Erfüllt ein/e AthletIn die Kaderrichtlinien und wechselt mit Jahresende den Landesverband, so werden dem Sportler/der Sportlerin die Limit- und Medaillenprämie nicht mehr ausbezahlt.
  2. Erfüllt ein/e AthletIn die Kaderrichtlinien und beendet zwischenzeitlich seine/ihre sportliche Karriere, so werden dem Sportler/der Sportlerin die Limit- und Medaillenprämie nicht mehr ausbezahlt.
  3. Alle STLV KaderathletInnen, die gegen die gültigen Anti-Dopingbestimmungen der NADA nachweislich verstoßen, verlieren mit sofortiger Wirkung jeglichen Anspruch auf eine
    Kaderförderung und werden für unbestimmte Zeit aus dem Landeskader suspendiert.
  4. Alle SportlerInnen, die mit Jahresbeginn dem STLV beitreten und im vergangenen Jahr für einen anderen Landesverband ein gültiges Kaderlimit erbracht hätten, können auf diese Leistung nicht zurückgreifen. Man kann nur als STLV AthletIn ein STLV Kaderlimit erbringen!
  5. Verletzt sind ein/e KaderathletIn folgenschwer und kann dadurch keine Wettkämpfe im Wettkampfjahr bestreiten, so darf der Athlet einmalig in diesem Kader verbleiben! (Schutz- und Motivationsbestimmung).

Die Fördersummen sind abhängig von den budgetären Gegebenheiten des Verbandes und können von Jahr zu Jahr variieren.
Auf eine Förderung des STLV besteht kein Rechtsanspruch.

STLV Kaderlimits zur Einstufung in die Landeskader (Leistungserbringung 2013)

Männlich

Kader A B C D E
Jahrgänge alle 1991+ 1994+ 1996+ 1998+
Bewerb:
60m 6,90 6,97 7,05 7,15 7,25
100m 10,80 10,95 11,10 11,25 11,40
200m 21,90 22,30 22,70 23,10 23,50
300m 34,60 35,30 36,00 36,70 37,40
400m 48,80 49,70 50,60 51,60
800m 1:52,75 1:54,75 1:56,75 1:58,75 2:01,00
1000m 2:27,50 2:30,00 2:32,50 2:35,50 2:38,50
1500m 3:52,50 3:56,50 4:00,50 4:05,00 4:10,00
3000m 8:30,00 8:40,00 8:50,00 9:00,00 9:10,00
5000m 14:40,00 14:55,00 15:12,00
10000m 31:00,00 31:40,00 32:20,00
5km Straßenlauf (*) 15:50
10km Straßenlauf (*) 31:20 32:00
1/2 Marathon (*) 1:09:00 1:11:45
Marathon (*) 2:24:00 2:30:00
10km Gehen 47:00 48:15 49:45 51:30
20km Gehen 1:37:00 1:40:00 1:43:00 1:46:30
50km Gehen 4:41:00 4:50:30
60m Hürden 8,20/1,06 8,30/1,06 8,40/0,99 8,50/0,91
100m Hürden 14,20/0,84
110m Hürden 14,65/1,06 14,95/1,06 15,30/0,99 15,60/0,91
300m Hürden 40,20 41,50
400m Hürden 53,75 54,95 56,20 57,40
2000m Hindernis 6:33,00 6:38,00
3000m Hindernis 9:29,00 9:43,00 9:56,00 10:10,00
Hochsprung 2,04 1,99 1,93 1,86 1,78
Stabhochsprung 4,80 4,60 4,40 4,20 3,80
Weitsprung 7,15 6,90 6,60 6,30 6,00
Dreisprung 14,65 14,20 13,75 13,25 12,75
Kugelstoß 15,80/7,26 15,10/7,26 14,30/6,0 13,40/5,0 13,40/4,0
Diskuswurf 50,00/2,0 46,50/2,0 44,00/1,75 41,00/1,5 42,00/1,0
Hammerwurf 59,00/7,26 55,50/7,26 52,50/6,0 49,50/5,0 49,50/4,0
Speerwurf 64,00/800 60,00/800 57,50/800 54,00/700 52,00/600
Siebenkampf 4200
Zehnkampf 6600 6400 6200 5950

Weiblich

Kader A B C D E
Jahrgänge alle 1991+ 1994+ 1996+ 1998+
Bewerb
60m 7,70 7,77 7,85 7,95 8,10
100m 12,15 12,30 12,45 12,65 12,85
200m 25,00 25,40 25,75 26,20 26,50
300m 39,90 40,40 40,90 41,75 42,30
400m 56,15 57,00 57,75 58,75
800m 2:12,00 2:15,00 2:18,20 2:21,50 2:25,00
1000m 2:53,00 2:56,50 3:01,00 3:05,50 3:09,50
1500m 4:34,00 4:41,00 4:48,00 4:55,50 5:03,00
3000m 10:00,00 10:17,00 10:35,00 10:45,00 10:55,00
5000m 17:30,00 18:00,00 18:30,00
10000m 37:00,00 38:00,00 39:00,00
5km Straßenlauf (*) 19:10
10km Straßenlauf (*) 37:25 38:30
1/2 Marathon (*) 1:20:00 1:25:00
Marathon (*) 2:48:30 2:58:30
10km Gehen 54:15 56:30 58:30 1:01:00
20km Gehen 1:52:00 1:56:15
60m Hürden 8,65/0,84 8,75/0,84 8,85/0,84 8,95/0,76
80m Hürden 12,20/0,76
100m Hürden 14,25/0,84 14,50/0,84 14,75/0,84 14,95/0,76
300m Hürden 46,25 47,50
400m Hürden 60,75 61,75 62,50 63,50
2000m Hindernis 7:40,00 8:05,50
3000m Hindernis 11:10,00 11:35,00 12:00,00 12:15,00
Hochsprung 1,75 1,71 1,67 1,62 1,56
Stabhochsprung 3,95 3,80 3,60 3,40 3,00
Weitsprung 5,85 5,70 5,50 5,30 5,10
Dreisprung 12,30 12,00 11,50 11,00 10,50
Kugelstoß 14,20/4,0 13,25/4,0 12,00/4,0 12,25/3,0 11,50/3,0
Diskuswurf 47,00/1,0 44,00/1,0 40,00/1,0 36,50/1,0 36,50/0,75
Hammerwurf 48,50/4,0 46,00/4,0 43,00/4,0 43,00/3,0 40,00/3,0
Speerwurf 47,00/600 44,00/600 41,00/600 41,00/500 40,00/400
Siebenkampf 4950 4700 4450 4400 4200

(*) Die Straßenlimits sind nur auf offiziell vermessenen Strecken gültig. Die Nachweispflicht liegt beim Athleten bzw. der Athletin!

Laufveranstalter in Österreich können sich zum Beispiel an Rainer Soos für eine offizielle Vermessung ihrer Strecke wenden.

Kalender

Juni 2013
Mo Di Mi Do Fr Sa So
27 28 29 30 31 1 2
3 4 5 6 7 8 9
10 11 12 13 14 15 16
17 18 19 20 21 22 23
24 25 26 27 28 29 30

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